11.08.2025
Zur Mitgliederversammlung 2025
Die Mitgliederversammlung hat in diesem Jahr überdurchschnittliche Aufmerksamkeit erregt, was unsere Arbeit voranbringen wird.
Leider sind die unter TOP 7 gefassten Beschlüsse nichtig. Gemäß §32 Abs. 1 BGB erfordern gültige Beschlüsse vorab zwingend die fristgerechte Veröffentlichung der Antragstexte. Das OLG Hamm stellt mit Urteil 8 U 61/20 vom 01.03.2021 klar: „Mit der Ankündigung des Beschlussgegenstandes in der Einladung … wird den Vereinsmitgliedern bekannt gegeben, ‚worum es geht‘; sie sollen dadurch Gelegenheit erhalten, sich über ihre Teilnahme an der Versammlung schlüssig zu werden und sich auf die Versammlung vorzubereiten … Den weniger informierten Mitgliedern fehlte daher … die Möglichkeit der sachgerechten Vorbereitung.“ Genau das traf bei uns zu, wenn nur der Punkt „Anträge“ in der Einladung genannt wurde.
Es ist keine Formalie, wenn inhaltsreiche Anträge von 25 Unterstützer/-innen bei 26 stimmberechtigten Anwesenden mit teils nur 10 Stimmen beschlossen wurden und über 4.800 stimmberechtigte Mitglieder keinerlei Kenntnis hatten.
Wir wollen die Mitwirkung unserer Mitglieder im AlpinCLub voranbringen und schließen genau diese bei der Beschlussfassung hierzu de facto aus. Dies wurde schon während der Mitgliederversammlung kritisiert.
Obwohl verschiedene Vorstandsmitglieder mit der Vorgehensweise nicht recht glücklich waren, haben wir diese akzeptiert, zumal Björn mit Verve vorgetragen hatte und wir dem Mitgliederwillen nicht entgegenstehen wollten.
Unwissenheit schützt vor Schaden nicht und ich für meine Person hätte wissen müssen, dass wir so nie zu gültigen Beschlüssen gelangen würden. Für das Ungemach möchte ich mich bei den zur MV anwesenden Mitgliedern entschuldigen.
Nichtsdestoweniger nehmen wir die Anregungen der Mitgliederversammlung in die künftige Vorstandsarbeit dankend auf.