Fragen zur Mitgliedschaft

DAV-Mitgliedsausweis 2025 | © DAV
© DAV

In der untersten Zeile des Ausweises bedeuten:

  • drei Ziffern die Sektionsnummer, 050 ist der AlpinClub Berlin
  • zwei Ziffern die Ortsgruppe, beim AlpinClub Berlin ist das 00
  • sechs Ziffern sind eure individuelle Mitgliedsnummer

Danach folgen eure Beitragskategorie, die Jahre des Sektions- und des DAV-Eintritts sowie euer Geburtsdatum.

Genau diese Zahlen sind auch in dem Strichcode hinterlegt. Mehr nicht.

Alleinerziehende (das sind einzelne Elternteile, die ohne Partner mit ihrem Kind in einem Haushalt leben) können die Familienmitgliedschaft (Beitragshöhe dann nur die eines A-Mitgliedes) beantragen.

Ja, Mitglieder mit Unterstützungsbedarf können eine Vergünstigung des Beitrags erwirken. Wir bitten euch, uns den jeweiligen Nachweis unaufgefordert per Post oder Mail an die Geschäftsstelle zu übermitteln.

Details zu den Voraussetzungen findet ihr auf unserer Seite zum Mitgliedsbeitrag.

AlpinClub-Mitglieder melden bitte Änderungen ihrer Adresse, Kontaktdaten, Kontoverbindung oder der Kategorie an unsere Geschäftsstelle. Das kann gerne per Mail erfolgen.

Alternativ könnt ihr euch über den Button auf der Webseite bei "mein.alpenverein.de" anmelden und dort einige Änderungen melden, die dann automatisch an die Geschäftsstelle übermittelt werden.

Unter "mein.alpenverein.de" erhaltet ihr auch euren Digitalen Mitgliedsausweis.

Der Mitgliedsbeitrag muss bis zum 31. Januar des Beitragsjahres eingegangen sein.

  • Mitglieder, die uns eine SEPA-Ermächtigung erteilt haben, können damit rechnen, dass der Betrag innerhalb der ersten Januarwoche eines Beitragsjahres eingezogen wird. Das Lastschriftverfahren erleichtert der Geschäftsstelle die Arbeit erheblich.
  • Mitglieder, die selbst den Beitrag überweisen, verwenden die Bankverbindung auf der Seite der Geschäftsstelle.

Neue Mitglieder müssen immer – unabhängig vom Zeitpunkt ihres Eintritts – den gesamtem Jahresbeitrag + Aufnahmegebühren zahlen (Überweisung oder Lastschrift). Eine Entlastung gibt es ab September (halber Beitrag) und Dezember (Beitrag gilt schon für das Folgejahr).

Die Mitgliederversammlung bestimmt laut Satzung die Höhe der Mitgliedsbeiträge.

Eine Erhöhung kann nur zum nächsten Beitragsjahr erfolgen. Wer (auch) wegen eines erhöhten Mitgliedsbeitrages den                AlpinClub Berlin verlassen will, muss dies fristgerecht zum 30. September erklären, damit es zum 1. Januar des Folgejahres wirksam wird.