Benutzungsordnung für die Kletteranlagen des Alpinclub Berlin

Kletterregeln und Nutzungsordnung
für die Kletteranlagen des AlpinClub Berlin

Betreiber und somit Inhaber des Hausrechts für diese Kletteranlage ist der
AlpinClub Berlin e.V. (ACB)
Sektion des Deutschen Alpenvereins (DAV)
Spielhagenstraße 4
10585 BERLIN
030/34 50 88 04.

Das Hausrecht an der Kletteranlage üben für den ACB aus:

  • bei Gruppenterminen der Sektion: der/die Gruppenleiter/in,
  • bei Ausbildungsveranstaltungen: der/die Ausbilder/in,
  • und ständig die Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes, der Turmwart der Sektion und der Leiter der Sektions-Geschäftsstelle.

Den Anordnungen der vorgenannten Personen ist Folge zu leisten.

Die Kletterregeln sowie die Nutzungsordnung gelten uneingeschränkt auch außerhalb der betreuten Übungszeiten. Die Mitgliedschaft im ACB umfasst u. a. Versicherungsschutz und sichert kompetente Anleitung, Betreuung und Ausbildung.

Für die Kletteranlagen müssen Kletterzeiten reserviert werden, Einzelheiten sind auf der Seite zum Buchungssystem erläutert.

Insbesondere ist zu beachten:

  • Die Nutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr für Leib und Leben.
  • Klettern nur für Geübte.
  • Es darf nur mit Seilsicherung geklettert werden. Dabei muss die Sicherungstechnik beherrscht werden. Bei Toprope-Sicherung und zum Ablassen unbedingt beide Umlenkkarabiner benutzen. Stehend sichern (Pendelstürze vermeiden). Routinierte (ausgebildete) Kletterer sollten Vorbild sein.
  • Einschränkungen der freien Nutzung durch den DAV, Sektion AlpinClub Berlin, sind jederzeit möglich.
  • Mitglieder des ACB haben grundsätzlich Vorrang.
  • Achtung: Griffausbrüche sind jederzeit möglich.
  • Es dürfen keinerlei Veränderungen an der Kletteranlage vorgenommen werden. Die Anordnung der Griffe und Tritte darf von den Benutzern nicht verändert werden.  
  • Beschädigungen sind dem ACB unverzüglich zu melden (Griffe, Ringe, Betonteile usw.).
  • Auf persönliches Eigentum ist selbst zu achten. Für verloren gegangene und beschädigte Gegenstände sowie Kleidung, wird keine Haftung übernommen.
  • Die Anlagen sind sauber zu halten, Abfall/Müll ist mitzunehmen.
  • Alkohol, Nikotin und Drogen sind beim Klettern und Sichern tabu.
  • Feuer machen und Biwakieren sind verboten.
  • Die Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen ist nur mit vorheriger Genehmigung der Sektion gestattet.  
  • Vereinsfremde Kletterlehrgänge und Gruppenveranstaltungen sind nur nach Absprache mit dem AlpinClub Berlin und dessen Zustimmung möglich.
  • Für Schäden jeglicher Art aus Nichtbeachtung der Nutzungsordnung haftet der Zuwiderhandelnde in voller Höhe gegenüber dem Betreiber. Eltern haften für ihre Kinder.
  • Widerrechtliches Nutzen der Kletteranlage (Einbruch) führt zwangsläufig zum Haftungsausschluss, evtl. zum Schadensersatz und in groben Fällen zur Anzeige.

Ausschluss von der Benutzung

Verstößt ein Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder gegen die Anordnungen der Aufsicht oder ist durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung des Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, kann die Sektion den Benutzer vorübergehend oder dauernd von der Benutzung der Kletteranlage ausschließen. Alle sich aus der Benutzungsordnung ergebenden Verpflichtungen bleiben auch nach dem Ausschluss bestehen.

Inkrafttreten

Die Nutzungsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Der Vorstand des AlpinClub Berlin e. V., Sektion des Deutschen Alpenvereins (DAV)

Spielhagenstraße 4
10585 BERLIN
Telefon: 030/34 50 88 04

www.alpinclub-berlin.de