Der DAV
Alpenverein an sich und insbesondere
Was muss ich wissen und beachten, wenn ich eine DAV-Hütte"besuche"? - Habe ich als DAV-Mtglied Vorteile, etc.?
Umfassende Antworten auf alle Fragen zum (DAV) Hüttenbertrieb findet Ihr hier:
Darf ich in den Alpen zelten?
Warum nicht einfach die (meist) vollen AV-Hütten meiden und einfach irgendwo im Zelt schlafen?
Nachfolgend ein Link zum Thema (pdf-Datei); "Campieren und Biwakieren in den Alpen"
Siehe auch Empfehlungen zum naturverträglichen Verhalten in den Bergen
In welcher Sektion (in Berlin) soll ich Mitglied werden?
Der Deutsche Alpenverein besteht derzeit aus 355 rechtlich selbstständigen Sektionen, die gemeinsam den DAV-Hauptverein bilden. Eine Mitgliedschaft im DAV ist nur über eine der Sektionen möglich.In Berlin gibt es neben dem AlpinClub Berlin noch drei weitere Sektionen, nämlich Skt. Alexander v. Humboldt, Skt. Brandenburger Tor und Skt. Berlin. - Im wesentlichen unterscheiden sich die (Berliner) Sektionen in Bezug auf das Leistungsspektrum, das Aus- und Fortbildungsangebot, die vereinseigenen Kletteranlagen, die Mitgliederzahlen und schließlich die Beitragshöhe.
Leitbild des DAV
Wir lieben die Berge, so lautet die Überschrift des frisch gedruckten DAV-Leitbildes, das die Hauptversammlung 2012 in Stuttgart einstimmig verabschiedet hat.
Nutzen Sie das Leitbild als Orientierung!
Das aktuelle Leitbild des Deutschen Alpenvereins finden Sie hier:
AlpinClub Berlin e.V.
Fragen speziell zur Sektion AlpinClub Berlin e.V.
Änderung der Adresse, der Kontoverbindung, o. ä.
ACB-Mitglieder melden bitte evtl. Änderungen ihrer Adresse, ihrer Kontoverbindung oder der Kategorie an uns via „Kontakt(formular)“ auf der Startseite oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Ich bin in einer anderen Sektion und möchte Mitglied beim ACB werden, wie geht das?
Es gibt zwei Möglichkeiten, entweder man beantragt eine sog. Zweitmitgliedschaft (C – Mitglied, vgl. Kategorien) und bleibt Mitglied in seiner bisherigen Sektion, oder aber man wechselt (unterjährig) zum ACB.
Unterjähriger Sektionswechsel:
- Das Mitglied kündigt die Mitgliedschaft in seiner alten Sektion zum Jahresende und wird für das laufende Jahr im ACB C – Mitglied (wichtig: Kündigungsbestätigung zusammen mit dem Aufnahmeantrag einreichen, damit der Wechsel erkennbar wird). Es erhält dann vom ACB den entsprechenden Ausweis, der ihm die Mitgliedsrechte des ACB einräumt (z. B. Nutzung der Kletteranlagen, Eintrittsermäßigung in der T – Hall, etc.). Im nächsten Jahr wird die C – Mitgliedschaft in eine Hauptmitgliedschaft umgewandelt
Kann ich auch an Veranstaltungen des ACB teilnehmen, ohne Mitglied zu sein?
Nein, in der Regel nicht.
Bergsport zählt zu den sog. Risikosportarten. Da ist es besonders wichtig, richtig versichert zu sein. Eine solche Versicherung kann der DAV nur seinen Mitgliedern gewähren.
Übrigens sind die entsprechenden Versicherungsbeiträge bereits im Mitgliedbeitrag enthalten. Allerdings gibt es beim ACB auch Veranstaltungen (Vorträge, Geselligkeiten, Schnupperklettern, etc.), an deren Teilnahme eine sofortige Mitgliedschaft nicht erforderlich ist.
Kann ich auch Mitglied im AlpinClub Berlin (ACB) werden, wenn ich nicht in Berlin wohne?
Natürlich! Jede und jeder kann in ganz Deutschland überall dort Mitglied werden, wo es eine Alpenvereissektion gibt, also auch beim ACB.
Allerdings sollte man bedenken, dass jede Sektion über das „allgemeine DAV-Standardprogramm“ hinaus noch jede Menge „Eigenleben vor Ort“ bietet. Dazu zählen z. B. vereinseigene Kletteranlagen, individuelle Ausbildung und Kurse, Sport, Geselligkeit und Kultur, etc.. Darüber hinaus bietet der ACB seinen Mitgliedern noch eine täglich geöffnete Geschäftsstelle mit jeder Menge Service, wie beispielsweise Mitgliederverwaltung und -betreuung, Bücherei, Tourenberatung, Materialausleihe, Landkarten u. v. m..
Die Beitragsstruktur ist bei allen Sektionen unterschiedlich. Insofern sollte man auch vergleichen, wie viel „Sektion“ man wo für wie viel Geld bekommt!
Kann man beim ACB die Frau/den Mann für`s Leben kennen lernen?
Soll zwar immer wieder vorkommen, ist aber gem. Satzung nicht „Vereinszweck“. – Allerdings schließt die Satzung derartige „Aktivitäten“ auch nicht aus ….
Sonderkündigungsrecht nach Erhöhung der Mitgliedsbeiträge ?
Gibt es beim AlpinClub Berlin /also bei den Sektionen des Deutschen Alpenvereins) ein Sonderkündigungsrecht nach Erhöhung der Mitgliedsbeiträge?
Nach einer Erhöhung der Mitgliedsbeiträge besteht kein Sonderkündigungsrecht für die Mitglieder der Sektion. Zwischen einem Mitglied eines Vereines und seinem Verein besteht ein Mitgliedschaftsverhältnis. Durch die Begründung ihrer Mitgliedschaft erkennen die Mitglieder den satzungsmäßigen Vereinszweck an und begeben sich in eine organisierte Zweckgemeinschaft, welche sich nach den Regeln der Satzung richtet. Das einzelne Mitglied verbindet eine Treuepflicht seinem Verein gegenüber. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, den satzungsgemäß festgesetzten Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Gemäß § 7 Ziffer 1 unserer Satzung (Mitgliederpflichten) wird die Höhe des Jahresbeitrages für eine Mitgliedschaft in der Sektion durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Mitglieder eines Vereines sind verpflichtet, sich an die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitragsverpflichtungen zu halten. Ein „Sonderkündigungsrecht“, welches dem Mitglied ermöglichen würde, auf die normalen Fristen zum Austritt aus der Sektion zu verzichten und sich vor Ablauf des Vereinsjahres von der Mitgliedschaft und Beitragspflicht loszusagen, besteht nicht. Ein Austritt des Mitglieds ist zum Ende des Vereinsjahres möglich, wenn die entsprechende Austrittserklärung fristgerecht und schriftlich (keine Email) – also drei Monate vor Ablauf des Vereinsjahrs – bei der Sektion eingeht.
Wann kann am Monte Balkon wieder geklettert werden?
Zur Zeit ist diese Kletteranlage gesperrt. Sie darf auf keinen Fall genutzt werden. Es besht (durch herbfallende Betonbrocken) akute Lebensgefahr! Außerdem ist die Verkehrssicherheit derzeit nicht gewährleistet.
Wann und wie muss der Mitgliedsbeitrag gezahlt werden?
Juristisch gesehen ist der Jahresbeitrag beim DAV (ACB) eine sog. Bringeschuld und muss gem. Satzung unaufgefordert bis spätestens 31. Januar eines Jahres für des entsprechende Jahr gezahlt werden.
Der ACB unterscheidet zwischen Barzahlern, die ihren Beitrag fristgerecht auf das Konto bei der Postbank NL Berlin (IBAN: DE74 1001 0010 0047 3811 01), überweisen und solchen Mitgliedern, die ihre Zustimmung zum Beitragseinzug per Lastschrift gegeben haben. Besagte Lastschrift wird in der Regel in der ersten Woche des Beitragsjahres gezogen.
Neue Mitglieder müssen immer – unabhängig vom Zeitpunkt ihres Eintritts – den gesamtem Jahresbeitrag + Aufnahmegebühren zahlen (Überweisung od. Lastschrift)
In den zurückliegenden Jahren hat der ACB Neumitgliedern, die nach dem 15. Juli eingetreten sind, einen Einkaufsgutschein im Wert von bis zu 20 EURO übergeben.
Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.
Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft im AlpinClub Berlin?
-
Natürlich sollte man nicht nur aus dem Grund Mitglied werden, um für wenig Beitrag möglicht viel "mitnehmen" zu können, somdern sich auch selbst aktiv (und ehrenamtlich) in den Verein einbringen! - Dennoch ist es natürlich gutes Recht, auch von den vielen, vielen Vorteilen zu profitieren.
Gute Aussichten mit dem DAV!
Als Mitglied im AlpinClub Berlin, einer Sektion des Deutschen Alpenverein, haben Sie viele Vorteile!Bergsport:
- in Ausbildungskursen alles Wichtige rund um den Bergsport lernen • attraktive Tourenprogramme der Sektionen unter qualifizierter Führung nutzen • Tourenpartner und Gleichgesinnten kennen lernen Information:
- kostenloser oder vergünstigter Zugriff auf Karten, Führer oder Bücher in den DAV-Bibliotheken
- sechsmal jährlich das Bergsteigermagazin PANORAMA kostenlos frei Haus • viermal jährlich das Vereinsheft BERLIN ALPIN, magazin für bergsteiger.
Hütten:
- günstigere Übernachtungen auf über 2.000 Alpenvereinshütten
- exklusiver Zugang zu Selbstversorgerhütten • Übernachtungsgarantie, Bergsteigeressen und -getränk
Sicherheit:
- mit dem Alpinen Sicherheit Service (ASS) weltweiten Versicherungsschutz bei allen Bergsportarten genießen
- aktuelle Informationen zur Sicherheit im Bergsport, praxisorientiert aufbereitet von der DAV-Sicherheitsforschung
Freizeit:
- durch gemeinsame Erlebnisse neue Freunde finden; Abenteuer, Spaß und Herausforderung für Groß und Klein erleben • Möglichkeit an attraktiven Touren und Reisen teilzunehmen • Preisnachlass für Reisen des DAV Summit Club
Klettern:
- deutschlandweit kostenloser oder vergünstigter Zugang zu den DAV Kletteranlagen
- Förderprogramme für Nachwuchs- und Spitzenkletterer
Selbst aktiv werden:
- ideelle und finanzielle Unterstützung des Vereins, der für die Vereinbarkeit von Bergsport und Natur steht
- Möglichkeit einer qualifizierten Ausbildung zum Fachübungsleiter oder Trainer
- Einsatz auf Umweltbaustellen und bei der Pflege des alpinen Wegenetzes
- Mithilfe bei der Sanierung und Instandhaltung der Alpenvereins-Hütten
- bei Interesse ehrenamtliches Engagement in einem der vielen Bereiche der Sektionsarbeit.
Interessiert? Dann werden Sie Mitglied beim ACB und treten in ein! Wir freuen uns auf Sie! So gehts:
- Sie laden den DAV-Mitgliedsantrag als PDF herunter, füllen ihn aus und schicken ihn an uns oder
- Sie schicken uns eine kurze Mail und erhalten dann ein Anmeldeformular sowie weitere Infos, damit Sie sich in aller Ruhe ein Bild von us machen können.
Alpiner Sicherheits-Service ASS
Ich bin interessiert an einer Mitgliedschaft im DAV, in der Sektion AlpinClub Berlin. Auf der Hauptseite des DAV habe ich mich über den Versicherungsschutz bei Mitgliedschaft informiert. Leider habe ich auf der Seite des AlpinClub Berlin kein Hinweise dazu gefunden.
Deshalb meine Frage, gilt der dort erwähnte Versicherungsschutz auch für Mitglieder ihrer Sektion?
Der Versicherungsschutz beim DAV ist immer identisch, ganz gleich, welcher Sektion man angehört. Insofern treffen die Informationen, die Sie auf der Seite des Dachverbandes gefunden haben, auch uneingeschränkt für die Mitglieder des AlpinClub Berlin zu.
AlpinClub Berlin e.V. - Online
Fragen zur Homepage des AlpinClub Berlin e.V.
Kann ich auf der HP des ACB (kommerzielle) Werbung platzieren?
Grundsätzlich nein, aber es gibt Ausnahmen.
In der Rubrik „Links“ (Werbepartner) findet man alle diejenigen Anzeigen wieder, die (kostenpflichtig) in unserer aktuellen Ausgabe der Vereinszeitschrift BERLIN ALPIN, magazin für bergsteiger, inserieren. Dieser zusätzliche Service (Veröffentlichung HP) ist kostenfrei.
In der Rubrik „Links“ übernehmen wir solche Links, die von allgemeinem Interesse für unsere Mitglieder sind. Hier behalten wir uns eine kritische Auswahl vor.
Temporär wäre es auch denkbar, Werbung auf der Startseite zu schalten. Dieses hängt aber von der Art der Werbung und der Höhe der Spende an den ACB ab.