A-Mitglieder sind Vollmitglieder ab 25 Jahren, die keiner anderen Kategorie angehören.
B-Mitglieder sind Vollmitglieder, und zwar auf Antrag:
- Ehepartner oder Lebensgefährten von A-Mitgliedern, Voraussetzung: gleiche Anschrift, gleiches Konto, gleiche Sektion.
- Senioren ab 70 Jahre (neu!!!).
C-Mitglieder sind Mitglieder, die als A- oder B-Mitglied oder als Junior einer anderen Sektion des DAV, ÖAV oder des AV Südtirol angehören.
Junioren (D-Mitglieder) sind Vollmitglieder im Alter von 18 bis 24 Jahren.
Jugendliche/Kinder sind Mitglieder im Alter bis 17 Jahre; ihre Mitgliederrechte sind eingeschränkt. Sie genießen jedoch Vorrechte auf Hütten, Unfallfürsorge und Haftpflichtversicherung.
Familienmitgliedschaft Familien bestehen aus zwei Elternteilen und beliebig vielen, zum Haushalt zählenden Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Voraussetzung: gleiche Anschrift, gleiches Konto, gleiche Sektion. Die Familienmitgliedschaft muss extra beantragt werden.
Alleinerziehende bestehen aus einem Elternteil (A-Mitglied) und beliebig vielen, zum Haushalt zählenden Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Voraussetzung: gleiche Anschrift, gleiche Sektion.