A-Mitglieder sind Vollmitglieder ab 25 Jahren, die keiner anderen Kategorie angehören.


B-Mitglieder sind Vollmitglieder, und zwar auf Antrag:

  1. Ehepartner oder Lebensgefährten von A-Mitgliedern, Voraussetzung: gleiche Anschrift, gleiches Konto, gleiche Sektion. 
  2. Senioren ab 70 Jahre (neu!!!).


C-Mitglieder sind Mitglieder, die als A- oder B-Mitglied oder als Junior einer anderen Sektion des DAV, ÖAV oder des AV Südtirol angehören.


Junioren (D-Mitglieder) sind Vollmitglieder im Alter von 18 bis 24 Jahren.


Jugendliche/Kinder sind Mitglieder im Alter bis 17 Jahre; ihre Mitgliederrechte sind eingeschränkt. Sie genießen jedoch Vorrechte auf Hütten, Unfallfürsorge und Haftpflichtversicherung.


Familienmitgliedschaft Familien bestehen aus zwei Elternteilen und beliebig vielen, zum Haushalt zählenden Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Voraussetzung: gleiche Anschrift, gleiches Konto, gleiche Sektion. Die Familienmitgliedschaft muss extra beantragt werden.


Alleinerziehende
bestehen aus einem  Elternteil (A-Mitglied) und beliebig vielen, zum Haushalt zählenden Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Voraussetzung: gleiche Anschrift, gleiche Sektion.

Kündigungen sind frühestens im zweiten Jahr nach dem Eintritt in unsere Sektion und nur zum Jahresende möglich (§11 der Satzung) und müssen schriftlich bis spätestens 30. September d. J. erfolgen. Sie werden kurzfristig von uns bestätigt. Achten Sie darauf und fragen Sie rechtzeitig nach. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Diese Regelungen gelten auch bei einem sog. Übertritt in eine andere Sektion.
  
Fußnote A-Mitglieder vom vollendeten 25. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, die in Schul- oder Berufsausbildung stehen oder aus anderen Gründen kein eigenes Einkommen haben (auch Wehr- und Zivildienstleistende), zahlen auf Antrag bis auf weiteres einen ermäßigten Beitrag von 48,-- €. Hierüber muß unserer Sektion bis zum 15.10. des Vorjahres ein Nachweis vorgelegt werden.