Ich/wir unterstütze(n) die Ziele des DAV, erkenne(n) insbesondere die Satzung der Sektion AlpinClub Berlin des Deutschen Alpenvereins e. V. an. Ich/wir weiß/wissen, dass Kündigungen frühestens im zweiten Jahr nach dem Eintritt in die Sektion und nur zum Jahresende möglich (§9 der Satzung) sind und müssen schriftlich mit Originalunterschrift erklärt werden, damit sie zum Jahresende wirksam werden. Sie werden kurzfristig von uns bestätigt. Achten Sie darauf und fragen Sie rechtzeitig nach. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

Diese Regelungen gelten auch bei einem sog. Übertritt in eine andere Sektion.

Wir bitte(n) um stets widerruflichen Einzug der Beiträge/Aufnahmegebühr von der angegebenen Bankverbindung. Bankspesen die bei Nichteinlösung entstehen, gehen zu meinen/unseren Lasten. Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend o. g. Frist gekündigt wird. Es steht Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu - vorausgesetzt, es wurde noch keine Dienstleistung auf Grund der Mitgliedschaft in Anspruch genommen. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die Sektion zurückzusenden. Haben Sie bislang nur einen vorläufigen Mitgliedsausweis erhalten, ist eine schriftliche Mitteilung ausreichend, die Rücksendung des vorläufigen Mitgliedsausweises ist nicht erforderlich.