Kinderschutz im ACB
Wir möchten, dass sich bei uns alle Kinder und Jugendlichen wohl und sicher fühlen.

Sportvereine stehen in einer besonderen Verantwortung, weil sich viele Kinder und Jugendliche sportlich engagieren und wir es den Eltern schuldig sind, ihre Kinder vor möglichen Übergriffen zu beschützen. Deshalb haben wir Richtlinien zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt erstellt, die für alle ehrenamtlich und hauptamtlich Beschäftigten des AlpinClub Berlin gelten. Unseren Trainerinnen und Trainern, insbesondere den Jugendleiterinnen und Jugendleitern, ist es wichtig, dass das Vereinsleben von einem vertrauensvollen, würdevollen und wertschätzenden Umgang und von respektvollem Miteinander geprägt ist. Dazu haben wir uns auf Basis des Verhaltenskodex des DAV und der JDAV Gedanken gemacht und einige Regeln aufgestellt:

  • Sicherheit: Beim Klettersport besteht grundsätzlich die Gefahr eines Sturzes. Um das Verletzungsrisiko zu minimieren, begeben sich Kinder und Jugendliche erst nach Aufforderung durch ihre*n Trainer*in in die Kletterhalle bzw. an den Kletterturm. Alle Neuen bekommen vor dem ersten Training eine Einführung in die richtige Verhaltensweise beim Training:
    1. Bewegen in der Halle (auf andere Kletterer achten z.B.)
    2. Gebrauch der Sicherheitsausrüstung (Klettergurt, Sicherungsgerät, Kletterseile)
    3. Benutzung der Kletterwände zum Bouldern oder Klettern
  • Dusch- und Umkleidesituation: Es gibt in der Regel nur zwei Umkleiden, in denen nach Geschlecht getrennt auch geduscht werden kann. Die Kinder und Jugendlichen duschen daher unter Umständen gemeinsam mit Erwachsenen. Dass dies eine sensible Situation ist, ist uns bewusst. Deshalb gilt: Kein*e Erwachsene*r ist alleine mit einem Kind in der Umkleide. Wir versuchen, nicht gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen die Umkleiden zu benutzen, im besten Fall kommen alle bereits umgezogen zum Training.
  • Kommunikation in sozialen Medien: ….bietet viele Möglichkeiten, birgt aber auch Gefahren, die zu Missverständnissen führen können. Unsere Übungsleiter*innen sind sensibilisiert hinsichtlich dieser Kommunikationsform und setzten diese hauptsächlich für Organisatorisches ein.
  • Fotos: Während des Trainings bleiben die Mobiltelefone normalerweise in den Taschen. Wenn Fotos gemacht werden sollen, achten alle darauf, dass nur solche Bilder geteilt werden, die nicht respektlos sind. Das kann einfach vor dem Versenden abgefragt werden.
  • Eins-zu-eins-Situation: Um missverständlichen Situationen vorzubeugen, führen wir keine Einzeltrainings durch. Gespräche unter vier Augen finden stets öffentlich einsehbar statt (z.B. auf dem Vereinsgelände oder bei offenen Türen).
  • Übernachtungen: Bei Veranstaltungen oder Reisen wird häufig vor Ort übernachtet. Das schweißt zusammen und bringt oft jede Menge Spaß. Deshalb achten wir z.B. bei Hüttenaufenthalten darauf, dass entweder gemeinsam im Matratzenlager übernachtet wird oder, wenn Zimmer gebucht sind, schlafen die Betreuer*innen extra.
  • Autofahrten: Kinder und Jugendliche werden nur nach Absprache mit den Sorgeberechtigten im Auto mitgenommen.
  • Sportkleidung: Wir möchten, dass sich alle bei uns wohlfühlen. Um unangenehmen Situationen vorzubeugen, tragen wir beim Sport angemessene Kleidung.
  • Alkohol und Zigaretten: Wir sind uns bewusst, dass Drogen eine Gefahr für alle Menschen und insbesondere für Kinder und Jugendliche darstellen. Deshalb ist der Konsum im Trainingsumfeld auch dann verboten, wenn der Gesetzgeber dies aufgrund des Alters erlaubt.

Wenn aus guten Gründen von einer der Regeln abgewichen werden soll, dann erfolgt dies in Absprache mit den Kindern oder Jugendlichen, ihren Eltern und mindestens einer Person der Gruppenleitung. Wer mitbekommt, dass sich jemand nicht an diese Regeln hält, wird aktiv: Je nachdem, wen es in welcher Situation betrifft, kann die Person direkt angesprochen, die Gruppenleitung hinzugezogen und/oder die Kinder- und Jugendschutzbeauftragte um Unterstützung gebeten werden

Beim Kinderschutz gilt: Lieber ein Mal mehr nachgefragt als ein Mal zu wenig!

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen gelten für alle Übungsleiter*innen im Verein weitere Regeln:

  • Vermeidung des Mischens von Privatbereich und Trainingszeit. Die Übungsleiter*innen laden zum Beispiel keine einzelnen Kinder oder Jugendlichen zu sich nach Hause ein, wenn sie nicht dem Freundes-oder Familienkreis angehören.
  • Anerkennung des Verhaltenskodex des Deutschen Alpenvereins und der Jugend des Deutschen Alpenvereins.
  • Regelmäßige Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses alle fünf Jahre.
  • Verpflichtung zur regelmäßigen Wahrnehmung von Fortbildungsangeboten (Breiten- und Leistungssport In- und Outdoor, Pädagogik, Kinder- und Jugendschutz).
    Für Fragen rund um den Kinder- und Jugendschutz haben wir eine Kinder- und Jugendschutzbeauftragte. Die aktuellen Kontaktdaten befinden sich auf der Homepage des AlpinClub Berlin sowie als Aushang im Verein.