Beschreibung:
Zweiteiliger Kletterturm aus Beton, ca. 17,3 x 7,5 qm Grundfläche. Große Stele 15m hoch und 5m breit, 4 Grad geneigt. Kleine Stele 7m hoch und 7m breit, beide Stelen etwa 0,7m dick. Also etwa 275 qm Kletterfläche. Strukturierte und modellierte "naturnahe" Oberfläche. Zusätzlich künstl. Klettergriffe.
Lage:
Pankow (Prenzlauer Berg), neben dem Kinderbauernhof, gegenüber der Ecke Schwedter Str./Kopenhagener Str. bzw. an der Fußgängerbrücke "Schwedter Steig", frei zugänglich.
Verkehrsverbindungen:
- S 1, S 2, S 25, S 41, S 42, S 45, S 46, S 47 bis Gesundbrunnen, dann zu Fuß oder Bus 247 bis Gleimstraße (Gleimtunnel)
- S 8, S 41, S 42, S 85 bis Schönhauser Allee, dann 10 Minuten laufen
- U 8 bis Gesundbrunnen, dann zu Fuß oder Bus 247
- U 2 oder Tram 1 bis Schönhauser Allee, dann 10 Minuten laufen
- Bus 247 bis Gleimstraße
- Kaum Parkplätze, außer gegenüber bei Aldi.
Nutzungszeiten, -bedingungen und Reservierungen:
Der Kletterturm kann rund um die Uhr benutzt werden, jedoch sind die Kletterregeln, die Nutzungsordnung und evtl. Reservierungen von Gruppen zu beachten. Klettermaterial muß mitgebracht werden. Der AlpinClub Berlin e.V. hat das Hausrecht. Den Anweisungen von ACB-Übungsleitern ist Folge zu leisten.
Die Kletterzeiten können hier reserviert werden.
Kletterführer: Routenbeschreibungen etc. findet ihr in "Dickes B - Kletter- und Boulderführer Berlin Brandenburg" vom Geoquest Verlag
Ansprechpartner und Verantwortliche vor Ort:
Albrecht Goebel Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 030-60986388 |
Yong-Seong Kim | ![]() |
Max Kant Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 0157 - 7191 6373 |
Klettertermine müssen grundsätzlich reserviert werden!
Ticketsystem Kletteranlagen
Hier kannst Du Dir die Kletterzeiten für die Außenanlagen reservieren:
https://actionconcrete.de/
Schwedter Nordwand eingezäunt
Den seinerzeitigen Abschluss eines neuen unbefristeten Nutzungsvertrages für die Kletteranlage "Monte Balkon" in Hohenschönhausen, machte das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin im Jahr 2003 u.a. davon abhängig, dass die Kletteranlage aus haftungsrechtlichern Gründen eingezäunt wird und dass der AlpinClub Berlin, Sektion des DAV (Deutscher Alpenverein) - im folgenden ACB genannt - die Verkehrssicherungsverpflichtung komplett übernimmt. Analog verhielt sich des Bezirksamt Pankow von Berlin Ende 2005 in Bezug auf die Kletteranlage im Mauerpark, der "Schwedter Nordwand" und später auch das Bezirksamt Spandau bzgl. des Spandauer Kletterturms.
Einige Einzelheiten dazu:
Die Anlagen werden grundsätzlich verschlossen gehalten und können mit Schlüssel betreten werden. Für den Erhalt eines Schlüssels gelten ab dem 19. März 2021 neue Regeln. Wir bitten diese unbedingt zu beachten. Kontrollen sind jederzeit möglich! - Die jährliche Nutzungsgebühr in Höhe von 10 EURO fällt an, weil der Unterhalt und die Verkehrssicherung der Anlagen sehr hohe Kosten verursacht, die somit auf die Nutzer*innen umgelegt werden.
Widerrechtliches Nutzen der Kletteranlage (Einbruch) führt zwangsläufig zum Haftungsausschluss, evtl. zum Schadensersatz und in groben Fällen zur Anzeige.
Weitere Informationen in unserer Geschäftsstelle:
AlpinClub Berlin
Spielhagenstraße 4
10585 Berlin
Tel.: (030) 34 50 88 04
Fax.: (030) 34 50 88 05
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , auf der Vereinshomepage www.alpinclub-berlin.de
Arno Behr (Vorsitzender)
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel.: 0172 390 36 90
Kletterregeln und Nutzungsordnung des AlpinClub Berlin
Die Kletteranlage dient dem ACB im Rahmen der Vereinsaufgaben der bergsportlichen und klettertechnischen Ausbildung, dem Klettertraining sowie der Gruppenarbeit.
Die Anlage kann nur nach Buchung von Kletterzeiten über das Onlinesystem actionconcrete.de genutzt werden. Voraussetzung für eine solche Nutzung ist die Mitgliedschaft im DAV und die für das Klettern im Vorstieg erforderliche Qualifikation. Weiterhin notwendig ist entweder der Besitz eines eigenen gültigen Schlüsselvertrages oder die Reservierung über die Schlüsselnummer des Kletterpartners, wenn dieser Kletterpartner anwesend ist und seinerseits über einen gültigen Schlüsselvertrag verfügt. Die Verantwortung für die Sicherheit von Personen, die die Anlage ohne eigenen gültigen Schlüssenvertrag betreten, übernimmt derjenige Nutzer, der diesen Personen Zugang zur Anlage verschafft hat.
Nicht zur Benutzung zugelassen sind Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, soweit diese ohne Aufsicht eines Erwachsenen (Schlüsselinhaber) sind.
Die Anlage wird grundsätzlich verschlossen gehalten. Mitglieder des ACB und anderer DAV-Sektionen können gegen eine Kaution von 25 Euro die dauerhafte Überlassung eines Schlüssels beantragen. Es wird eine Nutzungsgebühr von 10,- EUR/Kalenderjahr erhoben – Die Freischaltung des Schlüssels erfolgt nach Zahlungseingang. Dieser Schlüssel passt für alle Kletteranlagen des ACB. Der Schlüssel ist nicht übertragbar.
Die Schlüsselabgabe erfolgt ausschließlich über das Onlinesystem von actionconcrete.de. Schlüsselinhaber erhalten bei Schlüsselrückgabe die volle Kaution zurück.
Schlüsselinhaber müssen zum Erhalt eines Schlüssels rechtsverbindlich erklären (Schlüsselvertrag), dass sie die Kletterregeln beachten, dass sie mindestens eine Sicherungsmethode und Klettern im Vorstieg.
Hausrecht
Das Hausrecht an der Kletteranlage üben für den ACB aus:
- bei Gruppenterminen der Sektion: der/die Gruppenleiter/in,
- bei Ausbildungsveranstaltungen: der/die Ausbilder/in,
- in den Zeiten des “Freien Kletterns“: die Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes, der Turmwart der Sektion und der Leiter der Sektions-Geschäftsstelle.
Die Kletterregeln sowie die Nutzungsordnung gelten uneingeschränkt auch außerhalb der betreuten Übungszeiten. Die Mitgliedschaft im ACB umfasst u.a. Versicherungsschutz und sichert kompetente Anleitung, Betreuung und Ausbildung. Insbesondere ist zu beachten:
- Die Nutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr für Leib und Leben.
- Klettern nur für Geübte
- Es darf nur mit Seilsicherung geklettert werden. Dabei muss die Sicherungstechnik beherrscht werden. Bei Toprope-Sicherung und zum Ablassen unbedingt beide Umlenkkarabiner benutzen. Stehend sichern (Pendelstürze vermeiden). Routinierte (ausgebildete) Kletterer sollten Vorbild sein.
- Einschränkungen der freien Nutzung durch den DAV, Sektion AlpinClub Berlin, sind jederzeit möglich
- Mitglieder des ACB haben grundsätzlich Vorrang
- Achtung: Griffausbrüche sind jederzeit möglich
- Es dürfen keinerlei Veränderungen an der Kletteranlage vorgenommen werden. Die Anordnung der Griffe und Tritte darf von den Benutzern nicht verändert werden.
- Beschädigungen sind dem ACB unverzüglich zu melden (Griffe, Ringe, Betonteile usw.)
- Auf persönliches Eigentum ist selbst zu achten. Für verloren gegangene und beschädigte Gegenstände sowie Kleidung, wird keine Haftung übernommen.
- Die Anlagen sind sauber zu halten, Abfall/Müll ist mitzunehmen
- Alkohol, Nikotin und Drogen sind beim Klettern und Sichern tabu
- Feuer machen und Biwakieren sind verboten
- Die Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen ist nur mit vorheriger Genehmigung der Sektion gestattet.
- Vereinsfremde Kletterlehrgänge und Gruppenveranstaltungen sind nur nach Absprache mit dem AlpinClub Berlin und dessen Zustimmung möglich.
- Für Schäden jeglicher Art aus Nichtbeachtung der Nutzungsordnung haftet der Zuwiderhandelnde in voller Höhe gegenüber dem Betreiber - Eltern haften für ihre Kinder
- Widerrechtliches Nutzen der Kletteranlage (Einbruch) führt zwangsläufig zum Haftungsausschluss, evtl. zum Schadensersatz und in groben Fällen zur Anzeige
Verstößt ein Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder gegen die Anordnungen der Aufsicht oder ist durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung des Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, kann die Sektion den Benutzer vorübergehend oder dauernd von der Benutzung der Kletteranlage ausschließen. Alle sich aus der Benutzungsordnung ergebenden Verpflichtungen bleiben auch nach dem Ausschluss bestehen.
Inkrafttreten
Die Nutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 20.03.2021 in Kraft.
Der Vorstand des AlpinClub Berlin e. V.
Sektion des Deutschen Alpenvereins (DAV)
Spielhagenstraße 4
10585 BERLIN
Telefon: 34 50 88 04
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.alpinclub-berlin.de